Zu den Problemstoffen zählen:

Abflußreiniger Fleckputzmittel Öle
Abbelz- und Ablaugmittel Fotochemikalien Ölfllter ° ölverunreinigte Lappen und Gegenstände
Altmedikamente ° Frostschutzmittel Petroleum
Altöl ° Gasflaschen Pflanzenschutzmittel
Anstrichmittel Gaskartuschen Quecksilber (Thermometer oder Schalter)
Autobatterien ° Gefriertruhen ° Rattengift
Autopflegemittel Getriebeöl Reinigungsmittel
Backofenreinigungsmittel Gifte (Spritzmittel, usw.) Rostumwandler
Batterien Haushaltsreiniger Saatbeize
Beizmittel Heizölabfälle Salben
Benzin Holzschutzmittel Säuren
Benzinfilter Hydrauliköl Schädlingsbekämpfungsmittel
Bildröhren (Fernseher, Computer) Katalysatoren Schmiermittel
Bodenpflegemittel Kleber Schneckengift
Bremsflüssigkeiten Knopfzellen ° Schuhcreme
Chemikalien ° Kosmetika Spachtelmasse
Desinfektionsmittel Kühlflüssigkeiten Kühtmittel Speisefett und Speiseöl
Dichtungsmassen Kühlschränke Spraydosen und Druckgaspackungen
Dieselfilter Laugen Tonerkassetten von Kopierern
Dispersionsfarbe Leuchtstoffröhren °  
Düngemittel Lösungsmittel Treibstoffe
Einwegspritzen* Luftfilter, ölverunreinigt Unkrautvernichtungsmittel
Elektronikschrott Metallbearbeitungsöle Unterbodenschutz
Entkalker Metallputzmittel Wachse (Boden- oder Auto- wachse)
Energiesparlampen ° Motoröle ° (Mineralöle) Waschbenzin
Entrostungsmittel Mottenschutzmittel WC-Reiniger und Duftsteine
Farbdosen und -kübel Nagellacke und Entferner usw..
Farben, Lacke und deren Reste Neonröhren °  
Feuerlöscher Nitroverdünnung  
Fieberthermometer Öldosen  

1. Rücknahmepflicht für Batterien und Akkumulatoren
Seit 1. Juli 1991 ist die Batterienverordnung in Kraft, Es gilt daher, dass jeder, der Batterien und Akkumulatoren vertreibt, auch zur (unentgeltlichen) Rücknahme von Altbatterien und -akkumulatoren verpflichtet ist,

2. Kühlgeräteverordnung
Seit 1. März 1993 ist die Kühlgeräteverordnung in Kraft. Aufgrund dieser Verordnung werden Vertreiber verpflichtet, auf Wunsch des Kunden, Kühlgeräte (gegen Bezahlung) zu entsorgen.

3. Lampenverordnung
Seit 14. März 1992 ist die Lampenverordnung (regelt z.B. Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren) in Kraft. Danach muss beim Verkauf von Neulampen dieselbe Zahl von Altlampen auf Wunsch des Kunden unentgeltlich zurückgenommen werden. Für Neulampen wird ein Pfand verrechnet. Die Entsorgungskosten sind bei Pfandlampen bereits im Verkaufspreis enthalten.

4. Rücknahmepflicht von Altölen und Ölfilter
Gemäß § 24 Abs. 3 AWG müssen Betreiber von Tankstellen, Kraftfahrzeugmechaniker, Maschinen-Service-Stellen und der Mineralölfachhandel vom Kunden zurückgebrachte, gebrauchte Motoröle bis zur Menge der jeweils abgegebenen Motoröle, höchstens jedoch 24 Liter, kostenlos von diesem entgegennehmen (Zahlungsbeleg aufheben). Mengen über 24 Liter können vom Händler gegen Kostenersatz zurückgenommen werden.
Ö lfilter dürfen an Letztverbraucher nur bei gleichzeitiger Rücknahme des gebrauchten Filters mitsamt der darin befindlichen Ölmenge abgegeben werden, damit kein Pfand verrechnet werden muss. Wenn kein Altfilter zurückgegeben wird, ist für den neuen Ölfilter ein Pfand zu zahlen.
Beachte: Grundsätzlich sollte ein Öl- oder Ölfilterwechsel nur im Fachhandel durchgeführt werden. Befestigte Böden und Ölabscheider tragen zum Umweltschutz bei.

5. Rücknahmepflicht für Gifte
Nach dem Chemikaliengesetz (1987) sind Abgeber von Giften (sehr giftig, giftig, minder giftig/Gefahrensymbole auf der Verpackung beachten) zur kostenlosen Rücknahme dieser Gifte einschließlich ihrer Verpackung verpflichtet, sofern die Rückgabe der Gifte in deren Originalverpackung und ohne weitere Beigaben anderer Stoffe erfolgt (Identitätsnachweis und Rechnungsbeleg können verlangt werden).

6. Freiwillige Rücknahme von Medikamenten
In den Apotheken werden Medikamente zurückgenommen, wobei vom Abgeber zu klären ist, ob diese ausgepackt werden sollen.

Der Umwelttip:

Die Problemstoffvermeidung setzt im Vorfeld der Problemstoffentstehung an.
Wir Konsumenten sind aufgerufen, schon beim Einkauf und beim Gebrauch von Waren auf die Umwelt zu achten!
Bitte entsorgen Sie keine Problemstoffe über den Kanal!