Durch die Einführung des Zentralen Wählerevidenzregisters ab 01.01.2018 ist es zu Änderungen bei der Unterstützung von Volksbegehren gekommen.

 

  • Ein Volksbegehren kann bei JEDEM Gemeindeamt unterstützt werden. Bisher war dafür nur das Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes zuständig.
  • Das Formular für die Unterstützung wird online generiert und dann im Gemeindeamt unterschrieben - das Mitbringen des Unterstützungsformulars entfällt. Die erfolgte Unterstützung wird online gespeichert, sodass niemand ein zweites Mal das gleiche Volksbegehren unterstützen kann.
  • Das Weiterschicken des unterschriebenen Formulars an die Initiatoren des Volksbegehrens entfällt durch die elektronische Registrierung. Die Gemeinde händigt dem Unterstützungswilligen eine Bestätigung über die abgegebene Unterstützung des Volksbegehrens aus.
  • Volksbegehren können auch im Internet mittels qualifizierter elektronischer Signatur (Bürgerkarte oder Handysignatur) unterstützt werden.
  • Die Unterstützung von Volksbegehren ist nun auch für Auslandsösterreicher/innen möglich
  • Die Voraussetzungen für die Unterstützung von Volksbegehren haben sich nicht geändert:

    - Österreichische Staatsbürgerschaft,
    - vollendetes 16. Lebensjahr am Tag der Unterstützung,
    - kein Ausschluss vom Wahlrecht.

Damit das Volksbegehren eingeleitet werden kann, muss eine Anzahl von 8.401 Unterstützungen erreicht werden. Im 8-tägigen Eintragungszeitraum kann wieder persönlich bei einem Gemeindeamt oder online mittels qualifizierter elektronischer Signatur unterschrieben werden. Personen, die für das Volksbegehren bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können im Eintragungszeitraum nicht mehr unterschreiben - die Unterstützungserklärungen werden beim Ergebnis dazugezählt. Erreicht ein Volksbegehren 100.000 Unterschriften (incl. Unterstützungserklärungen), muss es im Parlament behandelt werden.

Weitere Informationen sowie den Link zur Online-Unterstützung mittels elektronischer Signatur finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Inneres: http://www.bmi.gv.at/411/start.aspx.

 

Derzeit können für folgende Volksbegehren Unterstützungserklärungen abgegeben werden:

Notstandshilfe

STOPP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION

Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!

Stoppt Lebendtier-Transportqual

RECHT AUF WOHNEN

Kauf Regional

Zivildienst-Volksbegehren

Wiedergutmachung der Covid-19 Massnahmen

Black Voices

Impfpflicht: Notfalls JA

Impfpflicht: Striktes NEIN

Kinderrechte-Volksbegehren

 

Weitere Informationen sowie den Link zur Online-Unterstützung mittels elektronischer Signatur finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Inneres: http://www.bm.gv.at/411/start.aspx.